MandantennewsJanuar
Änderung des Schwellenwerts für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen
Unternehmen mit einer jährlichen Umsatzsteuerzahllast über 7.500 € mussten bis 31.12.2024 noch monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.Aufgrund einer ab 1.1.2025 geltenden Änderung im Umsatzsteuergesetz durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmen mit einer Umsatzsteuerzahllast nun bis zu 9.000 € nur noch quartalsweise erforderlich. Betroffene Unternehmer sollten sich hierzu mit ihrem Steuerberater besprechen.
Datensicherheit und Datenschutz
Für uns haben Datensicherheit und Datenschutz oberste Priorität und sind von grundlegender Bedeutung. Daher greifen wir für die Verarbeitung, Speicherung und Sicherung von Mandantendaten auf das in Deutschland stehende Rechenzentrum unseres Servicepartners DATEV zurück. So können Sie sicher sein, dass Ihre Daten in guten Händen sind.